Sie haben rechtliche Fragen? Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir die netto-Mitglieder auch in rechtlicher Hinsicht. Erhalten Sie in diesem Beitrag Antworten auf die häufigsten Fragen.
Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte rechtliche Fragen. Weitere Informationen zu rechtlichen Themen lesen Sie auch viermal jährlich im netto-tipp.
Wo finde ich mehr Informationen zum Bauhandwerkerpfandrecht?
Die wichtigsten Informationen zum Bauhandwerkerpfandrecht finden Sie in unserem Archiv oder auf Anfrage beim netto-Sekretariat. Zudem sind im exklusiven netto-Mitgliederportal weitere hilfreiche Informationen verfügbar. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Mitgliederportal besitzen, wenden Sie sich per E-Maillbei unserem Sekretariat.
Ich möchte meine Arbeiten Akonto verrechnen. Ist das möglich?
Selbstverständlich können Sie Ihre Arbeiten Akonto verrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zahlungskonditionen bereits beim Auftrag entsprechend vereinbaren. Wir empfehlen zudem eine schriftliche Auftragsbestätigung, die die vereinbarten Zahlungsbedingungen festhält. Lassen Sie ein Exemplar dieser Bestätigung von Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden unterzeichnen – so sind Sie in jedem Fall abgesichert.
Was kann ich tun, wenn meine Rechnungen nicht bezahlt werden?
Wenn Sie Hilfe beim Inkasso oder bei Schuld- und Konkursbetreibungen benötigen, unterstützt Sie die netto-Finanzabteilung. Schildern Sie uns per E-Mail Ihr Anliegen oder erklären Sie uns telefonisch, wie wir Sie unterstützen können. Wir schauen uns jeden Fall individuell an und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Mit Ihrer Einwilligung und gegen eine kleine Gebühr führen wir für Sie sogar das Inkassoverfahren durch.
Meine Kundin / mein Kunde verlangt eine Baugarantie. Kann mir netto dabei helfen?
Die netto Einkaufsgruppe AG hat mit der Zürich Versicherungsgesellschaft AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag erlaubt es, dass die netto-Mitglieder Werk-, Ausführungs- und Anzahlungsgarantien zu Vorzugskonditionen abschliessen können. Alle weiteren Informationen sowie das dazugehörige Antragsformular finden Sie im Mitgliederbereich. Für weitere Fragen melden Sie sich gerne bei unserem Sekretariat.
Ich möchte mein Unternehmen verkaufen oder plane die Nachfolgeregelung. Wie muss ich vorgehen?
Am besten melden Sie sich schriftlich oder telefonisch bei uns, damit wir Sie individuell beraten können. In jedem Fall empfehlen wir eine frühzeitige Planung. Ausserdem raten wir Ihnen dazu, eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Kontakten bei diesem wichtigen Schritt und helfen Ihnen auf der Suche nach einer passenden Lösung.
Ich habe eine Reklamation betreffend einer nicht fachgemässen Arbeitsausführung eines Subunternehmers (Akkordant) erhalten. Wie muss ich vorgehen?
Sobald Sie einen Mangel feststellen, empfehlen wir die sofortige und schriftliche Abmahnung des Subunternehmers. Der verursachte Schaden ist durch den Subunternehmer zu beheben. Die dazu benötigte Ware fällt ebenfalls zu Lasten des Subunternehmers.